Forschung — Stimmen der Vergessenen
400 Jahre im Namen Berns: Wie auf dem Thuner Schlossberg Recht gesprochen wurde
Über 400 Jahre lang amteten die Schultheissen auf dem Thuner Schlossberg – hier im Neuen Schloss, als Vertreter der Berner Obrigkeit und in der Nachfolge der Zähringer und Kyburger. Sie standen nicht nur der Verwaltung vor, sondern übten auch die Gerichtshoheit aus. Wer aber durfte in Thun über wen richten – und worüber?
Stadtrecht, Stadtgericht, Blutgericht
Schon im Mittelalter unterschied die Rechtsprechung zwischen geistlicher und weltlicher, zwischen hoher und niederer Gerichtsbarkeit. Innerhalb der Ringmauern galt das Thuner Stadtrecht: Das Stadtgericht – der «Zwölfer» oder Kleine Rat – tagte unter dem Vorsitz des Grafen oder seines Schultheissen, zunächst beim Freienhof, nach 1400 im neuen Richthaus, dem Vorläuferbau des Rathauses. Ab 1358 umfasste die städtische Gerichtsbarkeit auch das Blutgericht, also Urteile über Leben und Tod; ab 1375 sass ihm ein von Bern eingesetzter Schultheiss vor. Eine juristische Ausbildung brauchte es dafür nicht – Richteramt und politische Herrschaft waren eins, von Gewaltenteilung keine Spur.
«Wem der Galgen gehört, dem gehört die Herrschaft»
Am 5. April 1384, nach dem Burgdorferkrieg, kaufte Bern von den Kyburgern Burg, Stadt und Gerichtshoheit über Thun – samt allen Gerichtsstätten wie Stock und Galgen. 1471 grenzte der Berner Rat seine Herrschaft nochmals scharf ab: Die Hoch- und Blutgerichtsbarkeit behielt er sich ausdrücklich vor. Der Stock – das Halseisen, im 18. Jahrhundert vom Pranger abgelöst – und der Galgen, der unterhalb der Stadt zwischen Allmend und Aare stand, waren die sichtbarsten Zeichen dieser Herrschaft. Vor das Hochgericht kamen Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag, Notzucht, Raub oder Brandstiftung; es drohten Tod, Landesverweis oder hohe Bussen. Alltagsdelikte und Streitigkeiten um Besitz und Schulden verhandelten die Nieder- und Frevelgerichte.
Das Chorgericht wacht über die Sitten
Mit der Reformation von 1528 traten in den bernischen Landen die Chorgerichte an die Stelle der geistlichen Gerichtsbarkeit. Auch in Thun wachte ein solches Sittengericht – wiederum unter dem Vorsitz des Schultheissen – über Ehe, Familie und Lebensführung: Unzucht, Ehebruch, Trunksucht, Missachtung des Sonntags, in schweren Fällen auch Häresie und Hexerei. Die Strafen reichten von der Zurechtweisung über Bussen und den Ausschluss vom Abendmahl bis zu Gefängnis und Verbannung; Todesurteile mussten von den weltlichen Gerichten bestätigt werden.
Der lange Weg zur modernen Justiz
Das Verhältnis zwischen Thun und Bern blieb spannungsvoll: 1708 liess sich die Stadt ihre alten Freiheiten und das «peinliche Halsgericht» bestätigen, 1741 stellte Bern klar, dass Begnadigungen ein Vorrecht der Obrigkeit blieben, und ab 1778 mussten Urteile mit Todesstrafe vor der Verkündung nach Bern zur Prüfung. In der Helvetik (1798–1803) wurde Thun gar Hauptort des Kantons Oberland mit eigenem Kantonsgericht. Die Reformen des 19. Jahrhunderts brachten schliesslich die Gewaltenteilung – und das neue Bezirksgericht nahm seinen Sitz genau dort, wo einst die Schultheissen geherrscht hatten: im Neuen Schloss.
Wer aber waren die Menschen, die vor diesen Gerichten standen? Genau hier setzt unser Forschungsprojekt an: «Stimmen der Vergessenen» – mit Beiträgen aus den Archiven, Ihren Fragen und der Möglichkeit, die Forschung zu unterstützen.